Hygienevorschriften

Widmer Verdampferreinigung
Immer eine saubere Sache

Gesetzliche Hygienevorschriften Schweiz
Zusammenfassung

Entspricht der Zustand Ihrer Verdampfer nicht mehr den Hygieneverordnung 817.051 des EDI ist gemäss Art. 5 g. und Art. 15 eine Reinigung vorgeschrieben.

Gemäss. Art. 11/3 ist die für den Betrieb verantwortliche Person für deren Befolgung und Durchsetzung verantwortlich.

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Risiko Legionellen im Kühlturm
Vorkommen, Grenzwerte, Vernichtung

Sowohl so genannt „offene“ Kühltürme als auch „geschlossene“ produzieren Aerosole, welche Legionellen und andere Bakterien, Sporen, Schimmelpilze sowie organische und chemische Substanzen in der Umgebung verteilen können. In letzter Zeit haben Epidemien gezeigt, dass die Dampffahne eines kontaminierten Kühlturms über eine Distanz von mehr als 10 km von der Emissionsquelle Infektionen verursachen kann.

Legionellen sind ein natürlicher Bestandteil der Mikroflora des Wassers. Sie gedeihen mit steigender Temperatur des Wassers bis zu 45°C immer besser, erst ab 50°C sinkt ihre Überlebensrate ab und bei Temperaturen über 60°C sterben sie rasch ab. Gefahren für den Menschen entstehen dort, wo sich in verunreinigten Anlagen Legionellen ansiedeln und Legionellenhaltige Aerosole (Wasser/Sprühnebel) bilden können wie zum Beispiel Kühltürme, Luftwäscher, etc.

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Grenzwerte für Kühlsysteme